Die Angemessenheitsprüfung ist beim Erwerb von Kapitalanlagen gesetzlich vorgeschrieben. Sie soll Anlegern dabei helfen, ihre Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Finanzprodukte richtig einzuschätzen. Sie gilt für alle Wertpapierdienstleistungen und Vermögensanlagen.
Bei der Angemessenheitsprüfung werden Anleger gebeten, freiwillig Angaben zu ihren finanziellen Verhältnissen und bisherigen Erfahrungen mit verschiedenen Anlageprodukten zu machen.
Wie ist die Angemessenheitsprüfung aufgebaut?
Die genaue Ausgestaltung legt der Anbieter fest, möglichst passend zum jeweiligen Finanzprodukt. Auf Basis dieser Informationen wird mittels eines Punktesystems beurteilt, ob der Anleger die Risiken des jeweiligen Finanzinstruments verstehen und einschätzen kann.
Das Ergebnis der Angemessenheitsprüfung ist für Anleger nicht bindend. Es soll vielmehr als Schutz vor unbedachten Investments dienen und gegebenenfalls dazu anregen, sich intensiver zu informieren oder professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Unterschied zur Geeignetheitsprüfung
Im Gegensatz zur umfassenderen Geeignetheitsprüfung, die bei der Anlageberatung gemäß § 64 Abs. 3 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) durchgeführt wird, macht die Angemessenheitsprüfung keine Aussage darüber, ob ein Produkt zu den individuellen Anlagezielen passt.
Fazit
Die Angemessenheitsprüfung ist ein wichtiges Instrument, um insbesondere unerfahrene Anleger vor den Risiken komplexer Finanzprodukte zu schützen. Sie fördert eine fundierte Entscheidungsfindung und trägt zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Kapitalanlagen bei. Finanzdienstleister sind verpflichtet, diesen Prozess gemäß den Vorgaben der European Securities and Markets Authority (ESMA) sorgfältig durchzuführen und zu dokumentieren.
Angemessenheitsprüfung auf der GLS Crowd
Bei allen Crowdinvestments und Anleihen auf der GLS Crowd durchläuft jeder Anleger die Angemessenheitsprüfung im Rahmen des digitalen Investitionsprozesses.
Warnhinweis: Der Erwerb dieser Finanzinstrumente ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann niedriger ausfallen.