Mit Bürgerbeteiligungen zu mehr Akzeptanz von Erneuerbare-Energie-Projekten
Das „Niedersächsische Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen“ (NWindPVBetG) hat zwei Hauptziele:
1. Beschleunigter Ausbau erneuerbarer Energien in Niedersachsen
2. Faire räumliche Verteilung von Wind- und Solarparks
Zusätzlich sollen Kommunen und die Bevölkerung vor Ort an den wirtschaftlichen Überschüssen beteiligt werden.
Die wichtigsten Aspekte des NWindPVBetG
Neben der im Erneuerbare-Energien-Gesetz in § 6 verankerten und bislang optionalen kommunalen Abgabe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde müssen Projektentwickler jetzt auch Bürgerinnen und Bürgern vor Ort ein Angebot zur finanziellen Beteiligung machen (§5 NWindPVBetG). Berechtigt sind Anwohner im Umkreis von 2,5 km um die Turmmitte einer Windkraftanlage oder vom Außenrand einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Außerdem ist zu beachten, dass das „angemessene“ Beteiligungsangebot innerhalb eines Jahres nach Inbetriebnahme implementiert werden muss. Eine vorherige Einigung zwischen Projektentwickler und Gemeinde ist nicht vorausgesetzt.
Anwendungsbereiche:
- Windenergieanlagen über 50 m Gesamthöhe und ab 1 Megawatt Leistung
- Windenergieanlagen im Repowering
- Freiflächen-Photovoltaikanlagen ab 1 Megawatt
Ausgenommen sind Windenergieanlagen, deren Genehmigung vor dem Inkrafttreten des NWindPVBetG am 18. April 2024 beantragt wurde und deren Betreibern die Unterrichtung über die Vollständigkeit zugegangen ist. Für Freiflächen-Photovoltaikanlagen gilt Bekanntgabe der Genehmigung vor dem 18. April 2024 als maßgeblich.
Bürgerbeteiligung gemäß §5 NWindPVBetG
Gemäß dem NWindPVBetG kann die Bürgerbeteiligung als „angemessenes Angebot“ online über eine Schwarmfinanzierungsplattform umgesetzt werden. Die GLS Crowd bietet digitale Crowdinvesting-Kampagnen an, bei der Projektentwickler Nachrangkapital von Bürgerinnen und Bürgern einwerben können. Dies kann neben der Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften auch die Kapitalbasis der Projekte stärken.
Bürgerbeteiligung nach NWindPVBetG mit der GLS Crowd
Die Gestaltung der finanziellen Beteiligungsmöglichkeit erfolgt in enger Absprache mit Ihnen als Projektentwickler und orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben. Wir empfehlen eine Laufzeit von mindestens 5 Jahren oder mehr, um langfristige Investitionen zu ermöglichen. Im Durchschnitt sollen 0,1 Cent pro erzeugter Kilowattstunde einer Wind- oder Solaranlage an die Bürger fließen. Laut dem niedersächsischen Minister für Energie und Klimaschutz, Christian Meyer, könnten Anwohner im Umkreis von 2,5km bei 10 Windkraftanlagen etwa 150.000 Euro erhalten. Darüber hinaus sind individuelle Anpassungen wie Bonuskomponenten denkbar. Die technische Abwicklung der Bürgerbeteiligung erfolgt in Zusammenarbeit mit der GLS Crowd und deren Kooperationspartnern.
Weitere Informationen zur Bürgerbeteiligung mit der GLS Crowd.
FAQ
Das Gesetz gilt für Vorhabenträger von Windenergieanlagen über 50 m Gesamthöhe und ab 1 Megawatt Leistung sowie für Freiflächen-Photovoltaikanlagen ab 1 Megawatt in Niedersachsen. Es betrifft Projekte, deren Genehmigung nach dem 18. April 2024 beantragt wurde.
Das Gesetz schreibt keine feste Höhe vor, empfiehlt aber eine Summe der Zinszahlungen von etwa 0,1 Cent pro Kilowattstunde. Die genaue Ausgestaltung erfolgt in Absprache zwischen Vorhabenträger und Gemeinde.
Beteiligungsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger im Umkreis von 2,5 km um die Turmmitte der Windenergieanlage bzw. vom Außenrand der Freiflächen-Photovoltaikanlage.
Die Bürgerbeteiligung kann über verschiedene Modelle erfolgen, z.B. durch Crowdinvesting-Kampagnen oder andere Finanzierungsformen. Die GLS Crowd bietet beispielsweise digitale Crowdinvesting-Kampagnen an, bei denen Projektentwickler Nachrangkapital einwerben können.