Mit Bürgerbeteiligungen zu mehr Akzeptanz von EE-Projekten
Das niedersächsische Bürgerbeteiligungsgesetz (NWindPVBetG) „Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen“, oder auch kurz als „Windgesetz“ bekannt, hat zwei Hauptziele: den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien in Niedersachsen sowie eine faire räumliche Verteilung von Wind- und Solarparks. Zusätzlich sollen Kommunen und die Bevölkerung an den wirtschaftlichen Überschüssen beteiligt werden.
Die wichtigsten Aspekte für Vorhabenträger
Neben der im EEG § 6 verankerten und bislang optionalen kommunalen Abgabe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde, müssen Projektierer jetzt auch Bürgern vor Ort ein Angebot zur finanziellen Beteiligung machen (§5 NWindPVBetG). Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger im Umkreis von 2,5 km um die Turmmitte bzw. vom Außenrand der Freiflächen-Photovoltaikanlage. Außerdem ist zu beachten, dass das „angemessene“ Beteiligungsangebot innerhalb eines Jahres nach Inbetriebnahme implementiert wird. Eine Einigung zwischen Vorhabenträger und Gemeinde ist nicht vorausgesetzt.
- Anwendungsbereiche: Windenergieanlagen über 50 m Gesamthöhe und ab 1 Megawatt Leistung, Repowering sowie Freiflächen PV-Anlagen ab 1 Megawatt
- Ausgenommen: Windenergieanlagen, deren Genehmigung vor dem Inkrafttreten am 18. April 2024 beantragt wurde und die Unterrichtung über die Vollständigkeit zugegangen ist bzw. für Freiflächen-Photovoltaikanlagen mit Bekanntgabe der Genehmigung vor dem 18. April 2024
Bürgerbeteiligung gemäß §5 NWindPVBetG
Gemäß dem Gesetzt über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen kann die Bürgerbeteiligung bzw das „angemessene Angebot“ über eine Schwarmfinanzierung, auch Crowdfunding genannt, umgesetzt werden. Die GLS Crowd bietet digitale Crowdinvesting-Kampagnen an, bei der Projektierer Nachrangkapital (als Mezzanine-Kapital) einwerben können. Dies kann neben der Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften auch die Kapitalbasis der Vorhaben stärken.
Die Ausgestaltung mit der GLS Crowd
Die Gestaltung der finanziellen Beteiligungsmöglichkeit erfolgt in enger Absprache mit Ihnen und orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben. Wir empfehlen eine Laufzeit von mindestens 5 Jahren oder mehr, um langfristige Investitionen zu ermöglichen. Die Summe der Zinszahlungen sollte etwa 0,1 Cent pro Kilowattstunde erreichen. Darüber hinaus sind individuelle Anpassungen wie Bonuskomponenten denkbar. Die technische Abwicklung über die Plattform erfolgt in Zusammenarbeit mit uns und unseren Kooperationspartnern.