Geeignetheitserklärung

ELTIFs wurden geschaffen, um eine strukturelle Lücke zu schließen: Anlageklassen wie zum Beispiel Infrastruktur und erneuerbare Energien waren jahrzehntelang institutionellen Investoren vorbehalten – Privatanleger hatten keinen geregelten Zugang. Mit dem ELTIF hat der europäische Gesetzgeber diesen Zugang bewusst geöffnet, jedoch an klare Schutzanforderungen geknüpft: Da diese Investments typischerweise langfristig gebunden und weniger liquide sind als klassische Wertpapiere, ist vor einer Anlage zwingend zu prüfen, ob das Produkt zur finanziellen Situation, den Kenntnissen und den Anlagezielen des jeweiligen Anlegers passt. Die Geeignetheitsprüfung ist das regulatorische Instrument für genau diese Prüfung, die sogenannte Geeignetheitserklärung am Ende das Ergebnis, welches dokumentiert, ob ein ELTIF für die individuelle Situation des Anlegenden geeignet ist oder nicht.

Die folgenden Abschnitte erläutern, welche Angaben dafür in einer digitalen ELTIF-Zeichnungsstrecke erforderlich sind und welchen Zweck sie im Einzelnen erfüllen. 

Inhalte der Geeignetheitsprüfung

Vor Abschluss der Zeichnung muss gesetzlich geprüft werden, ob die Anlage für die jeweilige Anlegerin bzw. den jeweiligen Anleger geeignet ist (Geeignetheitsprüfung). Diese „Anlegerexploration” setzt voraus, dass bestimmte persönliche Angaben erhoben und ausgewertet werden, bevor ein konkreter Anlagevorschlag als „geeignet“ eingeordnet werden darf. 

Abgefragt werden dabei insbesondere:  

  • Kenntnisse und Erfahrungen mit relevanten Anlageformen.  
  • Anlageziele und Anlagehorizont.  
  • Finanzielle Verhältnisse sowie Risikoneigung bzw. Verlusttragfähigkeit.  
  • Nachhaltigkeitspräferenzen, damit diese bei der Empfehlung berücksichtigt werden können.  

Diese Schritte sind erforderlich, damit eine Eignungsbeurteilung nachvollziehbar auf den gemachten Angaben beruht und die gesetzlichen Anforderungen auch in einer digitalen Zeichnungstrecke eingehalten werden. 

Geeignetheitserklärung 


Wenn die Auswertung der Angaben zu einer positiven Eignungsbeurteilung führt, wird vor Abschluss eine sogenannte Geeignetheitserklärung bereitgestellt. Dieses Dokument hält fest, warum ein ELTIF– bezogen auf die erhobenen Angaben – als geeignet eingestuft wurde. 

Falls die Angaben nicht zu einer positiven Eignung führen:
Ergeben die Angaben, dass das Produkt nicht zu den gemachten Angaben passt, darf es nicht als geeignet empfohlen werden. Möchte eine Anlegerin oder ein Anleger dennoch investieren, ist dies nur als klar abgegrenzte, kundenseitig veranlasste Ausführung möglich, verbunden mit einem transparenten Hinweis auf die fehlende Geeignetheit und einer ausdrücklichen Bestätigung durch die Kundin bzw. den Kunde

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