ELTIFs wurden geschaffen, um eine strukturelle Lücke zu schließen: Anlageklassen wie zum Beispiel Infrastruktur und erneuerbare Energien waren jahrzehntelang institutionellen Investoren vorbehalten – Privatanleger hatten keinen geregelten Zugang. Mit dem ELTIF hat der europäische Gesetzgeber diesen Zugang bewusst geöffnet, jedoch an klare Schutzanforderungen geknüpft: Da diese Investments typischerweise langfristig gebunden und weniger liquide sind als klassische Wertpapiere, ist vor einer Anlage zwingend zu prüfen, ob das Produkt zur finanziellen Situation, den Kenntnissen und den Anlagezielen des jeweiligen Anlegers passt. Die Geeignetheitsprüfung ist das regulatorische Instrument für genau diese Prüfung, die sogenannte Geeignetheitserklärung am Ende das Ergebnis, welches dokumentiert, ob ein ELTIF für die individuelle Situation des Anlegenden geeignet ist oder nicht.
Die folgenden Abschnitte erläutern, welche Angaben dafür in einer digitalen ELTIF-Zeichnungsstrecke erforderlich sind und welchen Zweck sie im Einzelnen erfüllen.
Inhalte der Geeignetheitsprüfung
Vor Abschluss der Zeichnung muss gesetzlich geprüft werden, ob die Anlage für die jeweilige Anlegerin bzw. den jeweiligen Anleger geeignet ist (Geeignetheitsprüfung). Diese „Anlegerexploration” setzt voraus, dass bestimmte persönliche Angaben erhoben und ausgewertet werden, bevor eine konkrete Anlage als „geeignet“ eingeordnet werden darf.
Abgefragt werden dabei insbesondere:
- Kenntnisse und Erfahrungen mit relevanten Anlageformen.
- Anlageziele und Anlagehorizont.
- Finanzielle Verhältnisse sowie Risikoneigung bzw. Verlusttragfähigkeit.
- Nachhaltigkeitspräferenzen, damit diese bei der Vermittlung berücksichtigt werden können.
Diese Schritte sind erforderlich, damit eine Eignungsbeurteilung nachvollziehbar auf den gemachten Angaben beruht und die gesetzlichen Anforderungen auch in einer digitalen Zeichnungstrecke eingehalten werden.
Geeignetheitserklärung
Wenn die Auswertung der Angaben zu einer positiven Eignungsbeurteilung führt, wird vor Abschluss eine sogenannte Geeignetheitserklärung bereitgestellt. Dieses Dokument hält fest, warum ein ELTIF– bezogen auf die erhobenen Angaben – als geeignet eingestuft wurde.
Ergeben die Angaben, dass das Produkt nicht zu den gemachten Angaben passt, wird das Produkt als nicht geeignet eingestuft. Möchte eine Anlegerin oder ein Anleger dennoch investieren, ist dies im Rahmen der Anlagevermittlung als klar abgegrenzte, kundenseitig veranlasste Ausführung möglich. Dies geschieht in Verbindung mit einem transparenten Warnhinweis auf die fehlende Geeignetheit und erfordert eine ausdrückliche Bestätigung durch die Kundin bzw. den Kunden.