Was sind Ihre aktuellen Erfahrungen zum PV-Ausbau in den Kommunen? Welche Anreize erwarten Sie sich von der Politik?
Die Kommunen beschließen sukzessive sogenannte Kriterienkataloge, um Qualitätsstandards – bspw. hinsichtlich des Schutzes des Landschaftsbildes – zu setzen und dadurch eine Vorauswahl potentieller Projekte zu treffen und somit auch das Ausbaupotential (max. Zubau) zu steuern. Das hat insbesondere für kleinere Gemeinden den positiven Nebeneffekt, dass sie weiterhin Projektvorschläge erhalten können ohne eine gesamtgemeindliche städtebauliche Planung eigenständig bewerkstelligen zu müssen: Die personellen Kapazitäten sind gerade in diesen kleinen Kommunen, wo die Vielzahl der Projekte entsteht, einfach begrenzt.
Dem Markt bietet sich dadurch zwar einerseits eine reduzierte Flächenkulisse für die Entwicklung, aber andererseits auch mehr Verlässlichkeit, denn wer diese Kriterien erfüllt, hat bessere Chancen das Projekt tatsächlich zu entwickeln. Die Erwartungshaltung an die Kommunalpolitik, welche sich aus diesem Vorgehen ableitet, ist die Unterstützung und zielgerichtete Entwicklung der Vorhaben.
Agri-PV gewinnt aufgrund der Mehrfachnutzung von bestehenden Flächen zunehmend an Bedeutung. Welche konkreten Projekte entwickelt Aream derzeit und wie sieht die konkrete landwirtschaftliche Nutzung, die Zusammenarbeit mit den Landwirten und die Akzeptanz in Kommunen gegenüber verdichteter Freiflächen-PV aus?
Aream plant aktuell mehrere Agri-PV Projekte in der Größe von 10 MWp bis hin zu 100 MWp. Wir stellen fest, dass die Nachfrage seitens der Kommunen zum Thema Agri-PV zunimmt. Mit der Planung solcher Projekte ist auch immer eine enge Verzahnung mit den lokalen Landwirten gegeben und auch notwendig. Nicht jeder Landwirt ist je nach Größe und Ausrichtung seines landwirtschaftlichen Betriebs an einer Bewirtschaftung im PV-Park interessiert. Jedoch gibt es in jedem unserer Projekte Landwirte, die dieser Bewirtschaftung positiv gegenüberstehen und haben in jedem unserer Projekte auch bereits Bewirtschafter gefunden, welche die Projekte mit uns gemeinsam umsetzen wollen.
Aream stellt bei der Entwicklung von Agri-PV-Anlagen in der Regel auf die durch die Gesellschaft für Normung veröffentlichten Spezifikationen ab (DIN SPEC), die in der Verwaltung Anerkennung und in der Bevölkerung Akzeptanz vorfindet. Da die Bundesnetzagentur mit der ihr durch den Gesetzgeber zugestandenen Kompetenz diese Spezifikationen als auch die einzuhaltenden Anforderungen an die Agri-PV festgelegt hat, ergeben sich für solche Anlagen sowohl planungsrechtlich als auch vermarktungsseitig interessante Möglichkeiten.
Moor-PV ist eine innovative Technologie, um die Erzeugung von Solarstrom noch klimafreundlicher zu machen. Wie schätzen Sie die aktuelle Entwicklung in Deutschland ein und was erwarten Sie in den nächsten Jahren?
Auch für die Moor-PV hat die Bundesnetzagentur die Kompetenzen erhalten, um entsprechende Anforderungen festzulegen: Wir fühlen uns bei derart klaren Spielregeln äußerst wohl, auch vor dem Hintergrund, dass der Gesetzgeber sowohl die Agri-PV als auch die Moor-PV mit dem erhöhten Fördertarif im Sinne des EEG würdigt. Die inhaltlich weitreichendste Anforderung der Wiedervernässung für zuvor trockengelegte Moore im Rahmen der Entwicklung einer Moor-PV-Anlage, entspricht zudem häufig entwicklungspolitischen Planungszielen auf regionaler und Landesebene, CO2 durch die Wiedervernässung zu in den Mooren zu binden, so dass diese Projekte eine besondere Akzeptanz in Politik und Öffentlichkeit erfahren. Wir erwarten in den nächsten Jahren, dass sich der Ausbau von Moor-PV Projekten kontinuierlich positiv entwickelt. Wir bearbeiten aktuell einzelne frühphasige Projektansätze in trockengelegten Moorgebieten und sehen hier entsprechendes Potential.
„Wir erwarten in den nächsten Jahren, dass sich der Ausbau von Moor-PV Projekten kontinuierlich positiv entwickelt. Wir bearbeiten aktuell einzelne frühphasige Projektansätze in trockengelegten Moorgebieten und sehen hier entsprechendes Potential.“

„Wir erwarten in den nächsten Jahren, dass sich der Ausbau von Moor-PV Projekten kontinuierlich positiv entwickelt. Wir bearbeiten aktuell einzelne frühphasige Projektansätze in trockengelegten Moorgebieten und sehen hier entsprechendes Potential.“
René Kautz, Geschäftsführer der Aream Solar Finance GmbH
Das Land Brandenburg hat ab 2025 mit dem “Solareuro” eine Sonderabgabe beschlossen, die Projektbetreiber an Kommunen zahlen müssen. Die Mittel werden dann zweckgebunden für die Aufwertung des Ortsbilds oder die lokale Infrastruktur verwendet. Wie sehen Sie diese Entwicklung?
Sicherlich kann man über die Höhe der verpflichtenden Zahlungen klagen, aber die Länder schaffen Planungssicherheit für alle Seiten. Bei wirtschaftlich angespannten Projekten kann dieser zusätzliche „Solareuro“ Projekte aber auch durchaus in Schieflage bringen. Dies muss letztendlich allen Projektbeteiligten bewusst sein. Einzelne Projekte werden hierdurch in ihrer Entwicklung ausgebremst und führen ggfs. zum Scheitern. Bis dato gab es lediglich die bundesweite Regelung als freiwillige Zahlung gemäß EEG: Die Kommunen erwarteten selbstverständlich dennoch, dass die Menschen vor Ort von Windanlagen und Solarparks profitieren können.
Stattdessen sind die Netzentgelte bislang dort besonders hoch, wo die Menschen für die Energiewende Eingriffe in das Landschaftsbild in hohem Maße hinnehmen. In der Entwicklung von Solaranlagen, also dann, wenn Bebauungspläne aufzustellen sind, trat hinsichtlich der Regelungen des EEG zudem stets das Problem auf, dass erst zum Zeitpunkt, wenn das Baurecht bereits geschaffen wurde, über Gemeindebeteiligungen gesprochen werden konnte – bereits vor Abschluss des planungsrechtlichen Verfahrens überhaupt nur die Bereitschaft zu signalisieren, über derlei freiwillige Zahlungen im Sinne des EEG verhandeln zu wollen, kann nämlich schon strafrechtlich relevant sein. So gesehen treffen uns diese Gesetzgebungen wirtschaftlich sicherlich schwer, aber eine belastbare Akzeptanz vor Ort reduziert die politischen Entwicklungsrisiken.
Speichertechnologie wird bei Solaranlagen immer wichtiger. Wie positioniert sich Aream zu dieser Entwicklung? Welchen Anteil werden Solaranlagen mit Speicher zukünftig im Portfolio einnehmen?
Bereits Mitte letzten Jahres haben wir uns bei der aream die Maßgabe gesetzt, unsere Projekte „future ready“ zu entwickeln: D.h. für uns, dass wir mindestens die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Innovationsausschreibung für eine Dauer von 10 Jahren ermöglichen und entsprechende Speicher mitentwickeln, um vermarktungsseitig flexibel zu sein. Sofern weitergehende Flächen zur Verfügung stehen und es planungsrechtlich zulässig sein sollte, prüfen wir jedoch auch die Co-Location größerer Batteriespeicher-Kapazitäten für unsere Projekte.
Seit Juni 2024 ist der Aream Green Bond 2024/2029 auf der GLS Crowd verfügbar.