Fragen und Antworten

Hier listen wir Ihnen die häufigsten Fragen zu unserer Plattform – selbstverständlich mit unseren Antworten, die Sie mit einem Klick auf die Frage einblenden können.

Allgemeines

“Crowdfunding” bezeichnet i.d.R. den Oberbegriff für verschiedene Spielarten der Crowd-basierten Finanzierungsformen. Die GLS Crowd bietet als Form des Crowdfundings zunächst das sogenannte Crowdinvesting an, bei der der Anleger eine Verzinsung auf das Kapital erhält.

Nein, die GLS Crowd-Plattform vermittelt Nachrangdarlehen an sozial-ökologische Projekte. Spenden an gemeinnützige Initiativen können über die Plattform nicht getätigt werden.

Ihre Darlehensvergabe wird nicht auf der Website der GLS Crowd angezeigt. Zunächst erhält lediglich die GLS Crowdfunding GmbH als Plattformbetreiber Informationen über Ihre Darlehensvergabe. Bei erfolgreichem Funding werden die relevanten Informationen an den Projektträger weitergeleitet.

Ihnen als Anleger*in entstehen keinerlei Kosten. Die Registrierung und die Darlehensvergabe ist für Sie kostenfrei.

Wenn Sie in ein Projekt investieren oder weitergehende Informationen dazu einsehen möchten, müssen Sie sich einmalig registrieren. Nach Eingabe Ihrer Daten erhalten Sie eine E-Mail mit einem Aktivierungslink zur Freischaltung Ihres Kontos.

Sie können Ihr Benutzerkonto bei der GLS Crowd jederzeit löschen. Schreiben Sie uns dazu bitte einfach per E-Mail, Brief oder Fax Ihren Wunsch nach der Auflösung Ihres Benutzerkontos. Sollten Sie noch ein laufendes Darlehen mit ausstehenden Zins- und Tilgungsleistungen besitzen, so ist die Auflösung Ihres Kontos erst nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens möglich.

Die GLS Crowd ist als Online-Plattform für Crowdfinanzierung lediglich Vermittler und stellt den Kontakt zwischen Projektträgern und interessierten Anleger*innen her. Als Anleger*in treffen Sie dann eine eigenverantwortliche Entscheidung, bei welchen Projekten Sie Ihr Geld anlegen möchten.

Die GLS Bank und die GLS Crowd

Die GLS Bank nutzt ihr Netzwerk, um interessante Projekte für die Plattform auszuwählen. Sie schlägt diese dann der von ihr unabhängigen GLS Crowdfunding GmbH vor, die die GLS Crowd-Plattform betreibt. Die Betreibergesellschaft ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Portagon GmbH, die die technische Infrastruktur sowie die kaufmännischen Dienstleistungen zur Verfügung stellt. Wenn Sie mehr über das Unternehmen erfahren wollen, klicken Sie hier.

Eine Anmeldung mit Ihren Login-Daten für das Online-Banking der GLS Bank ist auf der GLS Crowd – Plattform ist leider nicht möglich. Die GLS Crowd – Plattform wird von der GLS Crowdfunding GmbH, einer von der GLS Bank unabhängigen Gesellschaft, betrieben. Mehr Informationen zum Hintergrund finden Sie hier.

Nein, zum jetzigen Zeitpunkt ist das leider nicht möglich.

Das Crowdinvesting

Sie stellen den Projektgesellschaften und Wachstumsunternehmen Ihr Geld auf Grundlage sogenannter qualifiziert nachrangiger Darlehen zur Verfügung, die von der GLS Crowd vermittelt werden. Dies bedeutet, dass Ihre Forderung im Falle einer Insolvenz oder Liquidation des Darlehensnehmers erst nach allen anderen Gläubigern bedient werden darf. Darüber hinaus gilt eine sogenannte vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre bzw. ein Zahlungsvorbehalt: Ihre Ansprüche aus dem Nachrangdarlehensvertrag können gegenüber dem Darlehensnehmer nicht geltend gemacht werden, wenn dies für den Darlehensnehmer einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (d.h. Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit) herbeiführen würde oder wenn zu diesem Zeitpunkt bereits ein Insolvenzgrund vorliegt.

Als Privatanleger*in können Sie ab einem Betrag von 250 Euro bis maximal 25.000 Euro pro Crowdinvesting-Projekt investieren. Für Anleihen und Crowdbonds gilt die Beschränkung auf 25.000 Euro nicht.

Ja, auch juristische Personen können über die GLS Crowd Darlehen an Projektträger vergeben. Bitte wählen Sie dazu im Investitionsprozess Ihren Rechtsstatus entsprechend aus oder setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung.

Wäre der Mindestanlagebetrag geringer, könnte es passieren, dass beim Berechnen der Zinszahlungen zu Ihrem Nachteil gerundet werden müsste. Um dies auszuschließen, liegt der Mindestanlagebetrag bei 250 Euro.

Die Darlehenskonditionen, wie z. B. Zinssatz, Laufzeit oder Tilgungsart werden allein von den Projektträgern bestimmt. Hierbei unterstützt die GLS Crowd die Projektträger mit aktuellen Marktbeobachtungen und Expertise.

Die Zinsen erhalten Sie gemäß des im Darlehensvertrag definierten Zahlungsrhythmus. In der Regel erhalten Sie die Zahlungen am Ende des Zinsjahres nachschüssig auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Die Koordination der Auszahlungen übernimmt die GLS Crowd mit Unterstützung eines Zahlungsdienstleisters für die Projektträgern.

Beim Auszahlen der Zinsen, können Verzögerungen von bis zu 5 Tagen auftreten. Dies tritt aufgrund von zahlungstechnischen Prozessen auf. Sollten Sie auch nach 5 Tagen keine Zinsen erhalten haben, überprüfen Sie bitte Ihre Kontonummer im System oder nehmen mit uns Kontakt auf.

Nach dem Abschluss des Darlehensvergabeprozesses muss der gewünschte Betrag innerhalb von 3 Werktagen auf das Treuhandkonto überwiesen werden.

Wird der Betrag nicht fristgerecht überwiesen, wird das abgegebene Angebot zur Darlehensvergabe unwirksam. Falls der Zeitraum für die Darlehensvergabe noch läuft und die gesamte Fundingsumme noch nicht erreicht wurde, besteht die Möglichkeit, neu zu investieren.

“Crowdfunding” bezeichnet i.d.R. den Oberbegriff für verschiedene Spielarten der Crowd-basierten Finanzierungsformen. Die GLS Crowd bietet als Form des Crowdfundings zunächst das sogenannte Crowdinvesting an, bei der der Anleger eine Verzinsung auf das Kapital erhält.

Fundingprozess und Funktionsweise der GLS Crowd

Alle Zahlungen der Anleger*innen gehen zunächst direkt auf ein Treuhandkonto. Erst wenn die vorher definierte Fundingschwelle bzw. die gesamte Fundingsumme erreicht ist, kann der Projektträger (ggf. nach einer Prüfung und Freigabe durch einen Treuhänder) über die Gelder verfügen.

Kommt die für ein Projekt geplante Fundingsumme nicht zusammen, hat der Projektträger einmalig die Möglichkeit, die Angebotsfrist auf einen Angebotszeitraum von maximal 12 Monaten auszudehnen. Sollte auch in diesem Zeitraum die Fundingsumme nicht erreicht werden, werden den Anleger*innen ihre Anlagebeträge wieder ausgezahlt.

Um erfolgreich auf der GLS Crowd ein Darlehen zu vergeben, suchen Sie sich zunächst ein Projekt aus, das Sie unterstützen möchten. Klicken Sie nun oben rechts auf den blauen „Jetzt online investieren“-Button und durchlaufen den Vergabeprozess bis zum Ende. Den genauen Ablauf finden Sie hier.

Wir von der GLS Crowd möchten Anleger*innen die Möglichkeit bieten, sich auch mit geringen Anlagebeträgen zu beteiligen. Aus diesem Grund liegt der Mindestbetrag bei nur 250 Euro. Darüberhinausgehende Beträge müssen durch 50 teilbar sein (bspw. 150, 300 oder 4.500 Euro).

Mit dem Abschluss des Investitionsprozess durch Klick auf “Jetzt zahlungspflichtig investieren” gilt Ihr Darlehensvertrag als geschlossen. Sie können dann Ihren Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels eindeutiger Erklärung, z.B. per Brief, Telefax oder E-Mail, widerrufen. Danach können Sie leider bis zum Abschluss der Laufzeit nicht von Ihrer Darlehensvergabe zurücktreten.

Die deutsche Gesetzgebung sieht sehr strenge Vorschriften bei der Vergabe von Krediten vor. Würden Sie als Privatperson den Projektträgern konventionelle Darlehen gewähren, betrieben Sie Bankgeschäft, was Sie nicht dürfen. Durch die Vergabe von Nachrangdarlehen ist das Betreiben von Bankgeschäften ausgeschlossen und somit überhaupt erst rechtlich möglich.

Datenschutz und Bankverbindung

Um sicherzustellen, dass erst die Gesamtfinanzierung für ein Projekt steht, bevor der Projektträger mit der Umsetzung beginnt, überweisen die Anleger*innen zunächst auf ein externes Treuhandkonto. Erst wenn die Fundingschwelle bzw. die gesamte Fundingsumme zusammengekommen ist, wird diese an den Projektträger ausgezahlt.

Durch das Treuhandkonto und den Treuhänder wird sichergestellt, dass Ihr Geld auch in jedem Fall und ausschließlich an die Projektträger überwiesen wird. Das Treuhandkonto nutzen wir auch, damit Ihr Geld im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der Bank, bei der die Treuhandkonten angelegt sind, von der Darlehensauszahlung nicht betroffen ist. Treuhandkonten können nicht Bestandteil einer Insolvenzmasse sein.

Alle Datenübertragungen, bspw. die Eingabe Ihrer Daten, wenn Sie auf der GLS Crowd in ein Projekt investieren möchten, sind stets durch eine verschlüsselte Verbindung gesichert. Unser SSL-Zertifikat sorgt dafür, dass Ihre Daten mit bis zu 256-bit verschlüsselt sind (auch an der grünen bzw. grün unterlegten Adresszeile in Ihrem Browser zu erkennen). So verhindern wir das Abhören und den Missbrauch Ihrer Daten durch unbefugte Dritte. Trotz aller Bemühungen müssen wir aber darauf hinweisen, dass die Datenübertragung im Internet grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Um eindeutig festzustellen, wem des vergebene Darlehen zuzuordnen ist, erheben wir folgenden Daten: Ihren Namen, Anschrift des Wohnsitzes, Geburtsdatum, Festnetz- oder Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse sowie die Bankverbindung eines in Deutschland ansässigen Kreditinstituts.

Nehmen Sie bitte Kontakt zu unserem Supportteam auf.

Die Angabe einer Bankverbindung in Ihrem Benutzerkonto ist für alle Ihre Crowdinvestings gültig und aus zwei Gründen wichtig: Einerseits benötigen wir Ihre Bankverbindung, um Ihnen zeitnah die Zinszahlungen und Tilgungsraten aus Ihrem Crowdinvesting zurück zu überweisen, sobald diese fällig werden. Andererseits ist es wichtig, dass Sie den Anlagebetrag für Ihr Crowdinvesting auch ausschließlich von Ihrer angegeben Bankverbindung auf das angegebene Treuhandkonto überweisen. Hierdurch stellen wir sicher, dass Ihre Bankdaten korrekt erfasst wurden. Anlagebeträge, die von einem anderen Konto aus überwiesen werden, können wir leider unter Umständen aus Sicherheitsgründen nicht annehmen und überweisen diese dann zurück.

Ja. Der Inhaber der Bankverbindung kann von der Person, die das Darlehen vergibt, abweichen. Wichtig ist, dass Sie als Darlehensgeber wirtschaftlicher Berechtigter der angegeben Bankverbindung sind.

Die GLS Crowd–Plattform arbeitet für die Treuhandkonten mit der Secupay AG zusammen. Die Plattform hat keinen Einfluss darauf, mit welcher Bank die Secupay AG zusammenarbeitet, um die technische Anforderungen an die Abwicklung für alle ihre Kunden bestmöglich zu gewährleisten. Es ist möglich, dass die GLS Bank zukünftig als Treuhand-Dienstleister für die Plattform auftritt.

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