Totalverlustrisiko: Verstehen und richtig einschätzen Bild: Foto von George Milton

Totalverlustrisiko – Verstehen und richtig einschätzen

Bei Finanzanlagen liest man oft, dass ein Verlust bis hin zum Totalausfall droht. Wie es dazu kommen kann und was Sie als Anleger*in tun können, lesen Sie hier.

Dieser Artikel soll Ihnen unter anderem dabei helfen, die Risiken eines Angebotes besser zu verstehen. Die Aufzählung einiger Risiken hat keinesfalls Anspruch auf Vollständigkeit. Beachten Sie daher bitte in jedem Fall unsere generellen Risikohinweise einschließlich unserer „Hinweise des Plattformbetreibers“ sowie die jeweiligen projektspezifischen Risikohinweise im Rahmen der einzelnen Investitionsangebote. Das Einstellen eines Projekts auf der Plattform stellt keine Investitionsempfehlung dar.

Wie wird das Totalverlustrisiko dargestellt?

In den letzten Jahren wurde der Verbraucherschutz beim Thema Geldanlagen durch Gerichtsurteile und Gesetze immer weiter erhöht. Ein besonderes Augenmerk galt hier meist dem Risiko der jeweiligen Anlageform, damit Anbieter riskante Anlageformen nicht so darstellen dürfen, als wären sie sicher. Daher lesen Sie z.B. bei Vermögensanlagen den Hinweis: „Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.“ Das ist auch sinnvoll, denn wenn Sie beispielsweise ihr Geld so anlegen möchten, dass es keinesfalls zu Verlusten kommen darf, dann ist es wichtig für Sie zu wissen, dass ein solches Angebot nicht zu Ihren Bedürfnissen passt.

Allerdings gilt auch: Nur weil Verluste bis hin zum Totalausfall möglich sind, müssen diese nicht eintreten und die Wahrscheinlichkeit eines Totalverlustes ist je nach spezifischer Ausgestaltung der Anlage sehr unterschiedlich ausgeprägt.

Verstehen Sie die Struktur des Angebotes?

Um für Sie zu einer guten Entscheidung zu kommen, ob ein Angebot für Sie interessant ist, ist es auch wichtig, dessen Struktur zu verstehen. Was sind konkret die Voraussetzungen, dass der Anbieter in der Lage ist, einen zugesagte Verzinsung zu zahlen? Und welche negativen Entwicklungen würden bei ihm zu Zahlungsverzögerungen oder -ausfällen führen können? Sind nach Ihrer Einschätzung der Chancen und Risiken auf Basis der offiziellen Dokumentation noch Fragen offen, nutzen Sie die Gelegenheit, diese dem Emittenten zu stellen.

Wenn Sie ihr Geld so anlegen möchten, dass es keinesfalls zu Verlusten kommen darf, dann ist es wichtig für Sie zu wissen, dass ein Angebot mit Totalausfallrisiko nicht zu Ihren Wünschen passt.

Wo kann ein Totalverlust auftreten?

Nicht nur bei Nachrangdarlehen, sondern auch bei Anleihen oder Aktien kann es zu einem Totalverlust kommen. Aktien zum Beispiel gehören zum Eigenkapital des Unternehmens und dieses wird zuletzt zurückgezahlt. Nachrangige Finanzierungsformen zählen bilanziell zum Fremdkapital, werden aber dem sogenannten wirtschaftlichen Eigenkapital zugeordnet. Im Insolvenzfall fallen diese Forderungen sehr häufig komplett aus.

Vorsicht: Auch eine Anleihe kann nachrangig ausgestaltet sein. Zum vorrangigen Fremdkapital gehören Anleihen, die eben nicht nachrangig ausgestaltet sind, sowie Bankverbindlichkeiten.

Ist das Angebot nachrangig ausgestaltet?

Liegt keine nachrangige Ausgestaltung vor, so hängt es im Insolvenzfall stark davon ab, welche Vermögenswerte das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt hat. Dazu gehören auch etwaige Patente und der sogenannte Firmenwert. Der vom Gericht bestellte Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, für die Gläubiger des Unternehmens ein möglichst gutes Ergebnis zu erzielen. Er kann zum Beispiel ein Unternehmen komplett oder seine werthaltigen Vermögensgegenstände einzeln verkaufen und aus dieser Masse dann die Forderungen bedienen, und zwar in der durch die Insolvenzverordnung bestimmten Reihenfolge. Sind also entsprechende Werte vorhanden und wurde kein Nachrang vereinbart, sinkt die Wahrscheinlichkeit eines Totalverlustes, weil die Forderungen der Gläubiger ggf. anteilig bedient werden können.

Ist eine Besicherungen vorhanden?

Bevor sich der Insolvenzverwalter aber um die sogenannte freie Insolvenzmasse und deren Aufteilung unter den nicht nachrangigen Gläubigern kümmern kann, muss er prüfen, ob ggf. belastete Insolvenzmasse vorliegt, z.B. Sicherheiten von kreditgebenden Banken. Für Sie als Investor ist es daher durchaus wichtig zu verstehen, ob Besicherungen vorliegen, da diese die freie Insolvenzmasse gegebenenfalls stark einschränken können.

Vereinfachtes Beispiel: Ein Fahrradverleiher hat seiner Bank all seine Räder im Gegenzug für ein Darlehen als Sicherheit gestellt und sonst keine nennenswerten Vermögenswerte. Im Insolvenzfall wird dann auch eine nicht nachrangige aber unbesicherte Anleihe des betroffenen Unternehmens zum Totalausfall führen können und eine nachrangige Anlageform erst recht.

Wird die Aufnahme weiterer Finanzmittel durch den Emittenten eingeschränkt?

Während der Unternehmer in seinen Entscheidungen möglichst freie Hand haben möchte, haben Sie als Anleger*in das Interesse, sich nicht plötzlich mit ihren investierten Mitteln in einer ganz anderen Situation wieder zu finden als es diejenige war, die Ihnen zum Zeitpunkt des Investments bekannt wurde.

Bei manchen Angeboten wird die weitere Verschuldung des Emittenten eingeschränkt. Ob dies der Fall ist, können Sie bei unseren Wertpapieren in den Anleihebedingungen bei unseren Vermögensanlagen in dem Darlehensvertrag sowie in dem zugehörigen Wertpapier- bzw. Vermögensanlagen-Informationsblatt nachlesen. Auf der GLS Crowd finden Sie diese Informationen unter der Darstellung des jeweiligen Angebotes im Reiter ‚Investitionsangebot.‘

Newsletter abonnieren