Totalverlustrisiko: Verstehen und richtig einschätzen Bild: Foto von George Milton

Totalverlustrisiko – Verstehen und richtig einschätzen

Bei Finanzanlagen liest man oft, dass ein Verlust bis hin zum Totalausfall droht. Wie es dazu kommen kann und was Sie als Anleger*in tun können, lesen Sie hier.

Dieser Artikel soll Ihnen unter anderem dabei helfen, die Risiken eines Angebotes besser zu verstehen. Die Aufzählung einiger Risiken hat keinesfalls Anspruch auf Vollständigkeit. Beachten Sie daher bitte in jedem Fall unsere generellen Risikohinweise einschließlich unserer „Hinweise des Plattformbetreibers“ sowie die jeweiligen projektspezifischen Risikohinweise im Rahmen der einzelnen Investitionsangebote. Das Einstellen eines Projekts auf der Plattform stellt keine Investitionsempfehlung dar.

„Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.“

Wer sich mit Investment-Angeboten beschäftigt, kennt diesen Hinweis. Aber was bedeutet er eigentlich? Warum kommt es überhaupt zum Totalausfall einer Anlage? Und wie kann man als Investor*in das Risiko einschätzen? Wir haben die Antworten auf Ihre Fragen.

Wie wird das Totalverlustrisiko dargestellt?

In den letzten Jahren ist das Thema Anlegerschutz zunehmend im Fokus von Gerichtsurteilen und Gesetzen. Anleger sollen vor unangenehmen Überraschungen bei der Entwicklung ihrer Investments bewahrt werden. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei dem Risiko bestimmter Anlageformen: Anbieter sollen riskante Anlagen nicht so darstellen dürfen, als wären sie sicher. Unter anderem Vermögensanlagen müssen deshalb mit dem Hinweis auf den möglichen Totalausfall des Investments versehen werden. Anleger mit konservativer Anlagestrategie werden dadurch gewarnt und können sich entsprechend für ein Angebot entscheiden, das besser zu ihren Bedürfnissen passt

Allerdings gilt auch: Verluste bis hin zum Totalausfall sind zwar möglich, müssen aber nicht eintreten. Die Wahrscheinlichkeit eines Totalverlustes ist je nach spezifischer Ausgestaltung der Anlage sehr unterschiedlich ausgeprägt.

Verstehen Sie die Struktur des Angebotes?

Damit Anleger zu einer passenden Investmententscheidung kommen, müssen sie diese „Struktur“ eines Angebots – die individuellen Zusatzbedingungen, die Laufzeit, Rückzahlung und Verzinsung festlegen – verstehen:  Was sind die konkreten Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit der Anbieter in der Lage ist, eine zugesagte Verzinsung zu zahlen? Welche negativen Entwicklungen könnten zu Zahlungsverzögerungen oder -ausfällen führen? Wer nach Einschätzung der Chancen und Risiken auf Basis der offiziellen Dokumentation im Investitionsangebot noch offene Fragen hat, sollte die Gelegenheit nutzen, diese dem Emittenten zu stellen. Wichtig: Anleger, für die es bei ihrem Investment keinesfalls zu Verlusten kommen darf, sollten sich immer gegen ein Angebot mit potenziellem Totalausfallrisiko entscheiden.

Wenn Sie ihr Geld so anlegen möchten, dass es keinesfalls zu Verlusten kommen darf, dann ist es wichtig für Sie zu wissen, dass ein Angebot mit Totalausfallrisiko nicht zu Ihren Wünschen passt.

Wo kann ein Totalverlust auftreten?

Nicht nur bei Vermögensanlagen wie Nachrangdarlehen, sondern auch bei Anleihen oder Aktien kann es zu einem Totalverlust kommen. Aktien gehören zum Eigenkapital des Unternehmens. Das wird zuletzt zurückgezahlt. Nachrangdarlehen zählen bilanziell zwar wie Anleihen zum Fremdkapital. Sie werden aber dem sogenannten „wirtschaftlichen Eigenkapital“ zugeordnet. Kommt es zur Insolvenz, fallen diese Forderungen sehr häufig komplett aus. Vorsicht: Auch eine Anleihe kann nachrangig ausgestaltet sein. Zum vorrangigen Fremdkapital gehören Anleihen, die nicht nachrangig ausgestaltet sind, sowie Bankverbindlichkeiten.

Ist das Angebot nachrangig ausgestaltet?

Liegt keine nachrangige Ausgestaltung vor, so hängt es im Insolvenzfall stark davon ab, welche Vermögenswerte das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt hat. Dazu gehören auch etwaige Patente und der sogenannte „Firmenwert.“ Der vom Gericht bestellte Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, für die Gläubiger des Unternehmens ein möglichst gutes Ergebnis zu erzielen. Er kann zum Beispiel ein Unternehmen komplett oder seine werthaltigen Vermögensgegenstände einzeln verkaufen und aus dieser Masse dann die Forderungen bedienen, und zwar in der durch die Insolvenzverordnung bestimmten Reihenfolge. Sind also entsprechende Werte vorhanden und wurde kein Nachrang vereinbart, sinkt die Wahrscheinlichkeit eines Totalverlustes, weil die Forderungen der Gläubiger im Idealfall anteilig bedient werden können.

Sind Besicherungen vorhanden?

Bevor sich der Insolvenzverwalter um die sogenannte „freie“ Insolvenzmasse – und deren Aufteilung unter den nicht nachrangigen Gläubigern – kümmern kann, muss er prüfen, ob „belastete“ Insolvenzmasse vorliegt. Das können zum Beispiel Sicherheiten von kreditgebenden Banken sein. Investor sollten sich informieren, ob solche „Besicherungen“ vorliegen. Denn sie schränken die freie Insolvenzmasse gegebenenfalls stark ein.

Ein vereinfachtes Beispiel: Ein Fahrradverleiher hat seiner Bank im Gegenzug für ein Darlehen seine gesamte Fahrradflotte als Sicherheit gestellt. Darüber hinaus hat er keine weiteren Vermögenswerte. Im Insolvenzfall wird dann auch eine nicht nachrangige aber unbesicherte Anleihe des betroffenen Unternehmens zum Totalausfall führen können und eine nachrangige Anlageform erst recht.

Wird die Aufnahme weiterer Finanzmittel durch den Emittenten eingeschränkt?

Unternehmen möchten in ihren Entscheidungen möglichst freie Hand haben. Anleger*innen wollen sich mit ihren investierten Mitteln nicht plötzlich in ganz anderen Voraussetzungen wiederfinden als zum Zeitpunkt ihrer Investitionsentscheidung.

Bei manchen Angeboten wird die weitere Verschuldung des Emittenten eingeschränkt. Ob dies der Fall ist, können Sie bei unseren Wertpapieren in den Anleihebedingungen bei unseren Vermögensanlagen in dem Darlehensvertrag sowie in dem zugehörigen Wertpapier- bzw. Vermögensanlagen-Informationsblatt nachlesen. Auf der GLS Crowd finden Sie diese Informationen unter der Darstellung des jeweiligen Angebotes im Reiter ‚Investitionsangebot.‘

Fazit:

Investments bergen das potenzielle Risiko eines Totalverlustes im Insolvenzfall. Nachrangige Anlagen sind besonders davon betroffen. Investor*innen sollten sich genau die spezifische Ausgestaltung einer Anlage anschauen, um das Angebot einschätzen – und eine zu ihrer Anlagestrategie passende Investmententscheidung treffen zu können.

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