Anlegerhinweise

Uns bei der GLS Crowd ist wichtig, dass für die Anleger*innen die Chancen wie Risiken von Crowdinvesting und der Nachrangdarlehen transparent und verständlich dargestellt werden. Ist Ihnen dennoch etwas nicht klar oder eindeutig genug, kontaktieren Sie uns bitte – Ihr Hinweis könnte auch anderen helfen! Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

Anlegerhinweise zu Vermögensanlagen

Beim Crowdinvesting auf der GLS Crowd können Projekte und Unternehmen durch Nachrangdarlehen finanziert werden. Dabei wird ein Nachrangdarlehensvertrag direkt zwischen den Projektträgern oder Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z.B. GmbH, AG oder GmbH & Co. KG) und den Anleger*innen abgeschlossen. Die GLS Crowd tritt ausschließlich als Vermittler zwischen Anleger*innen und Projektträgern/Unternehmen auf und verfügt zu keinem Zeitpunkt über das eingezahlte Geld der Anleger*innen, da dieses auf ein insolvenzgesichertes Treuhandkonto überwiesen wird.

Wenn Anleger*innen in Projekte und Unternehmen auf der GLS Crowd investieren, vergeben sie ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt. Diese Form des Nachrangdarlehens beinhaltet zwei besondere Charakteristika: Erstens die Nachrangigkeit und zweitens den qualifizierten Rangrücktritt. Die Nachrangigkeit betrifft die Reihenfolge der Befriedigung aller Gläubiger der Projektgesellschaft bzw. des Unternehmens im Falle einer Insolvenz.

Gläubiger eines Nachrangdarlehens werden nach allen erstrangigen Gläubigern (oftmals projektfinanzierende Banken), aber vor den Gesellschaftern bedient. Mit dem qualifizierten Rangrücktritt vereinbaren Gläubiger und Projektgesellschaft, dass der zu leistende Kapitaldienst (z.B. durch Zahlung von Zinsen und/oder Tilgung des Darlehens) vorerst ausbleibt und aufgeschoben wird, wenn diese Zahlungen zur Insolvenz der Unternehmung führen würden. Erst wenn das Unternehmen durch die Leistung des Kapitaldienstes nicht mehr von einer möglichen Insolvenz bedroht ist, wird er wieder aufgenommen.

Möchten Anleger*innen auf der GLS Crowd in Projekte oder Unternehmen investieren, handeln sie auf eigene Verantwortung und unter Beachtung ihrer Risikopräferenz. Die GLS Crowd kann keinerlei Beratung leisten oder anbieten. Bei einem Nachrangdarlehen besteht für die Anleger*innen grundsätzlich das Risiko des Totalverlusts des investierten Geldes bei dem betroffenen Projekt oder Unternehmen. Ist ein Projekt/Unternehmen von einer Insolvenz betroffen, hat das im Regelfall keine Auswirkung auf andere Projektträger. Eine Nachschusspflicht besteht für die Anleger*innen nicht.

Neben der Möglichkeit, selbst ausgewählte Projekte und Unternehmen direkt zu finanzieren, bietet das Nachrangdarlehen aufgrund des höheren Risikos für die Anleger*innen auch höhere Ertragschancen. Dies bedeutet eine Verzinsung, die in der Regel höher ist als bspw. bei einer Tagesgeldanlage. Die GLS Crowd achtet hierbei durch die sorgfältige Auswahl auf die Nachhaltigkeit, Transparenz und Vertrauenswürdigkeit der Angebote der Projektträger bzw. Unternehmen.

Unser Ziel bei der GLS Crowd ist es, engagierte Anleger*innen mit Unternehmer*innen und deren innovativen Ideen zusammen zu bringen. Anleger*innen sollen aus einer Vielfalt an sozial-ökologischen Projekten und Unternehmen auswählen und selbst bestimmen können, wo und in welchem Umfang ihr Geld Wirkung entfalten soll. Durch die Vergabe von Nachrangdarlehen ab 250 Euro von Anleger*innen an die Projektträger/Unternehmen können wir dies ermöglichen. Die Einwerbung von Kapital ist in Deutschland jedoch streng reguliert und unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Eine direkte und transparente Beteiligung über Kredite ist Anleger*innen in Deutschland rechtlich verwehrt. Ein Kredit erfüllt in der Regel den Tatbestand des Kreditgeschäfts und ist nur hierfür lizenzierten Institutionen vorbehalten. Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt bildet hierbei eine Ausnahme und gewährt engagierten Anleger*innen rechtssichere Rahmenbedingungen. Zwar wären rechtlich auch andere Formen der Finanzierung, z.B. Genussrechte oder Anleihen, denkbar.

Allerdings würden die damit verbundenen höheren Kosten die Finanzierung von Projekten und Unternehmen in vielen Fällen wirtschaftlich unattraktiv machen. Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt bietet hingegen eine rechtlich einfache, kostengünstige und leicht verständliche Möglichkeit zur Einwerbung von Kapital, ohne das die einwerbende Institution (Unternehmen, Genossenschaft, Verein, Stiftung, o.ä.) oder die kreditgebenden Anleger*innen über eine Banklizenz verfügen müssen.

Hinweise zum Thema Insolvenz und Zahlungsverzögerungen

Ein Unternehmen, welches Nachrangdarlehen aufgenommen hat, muss die Zahlung von Zins- oder Tilgungsleistung unterlassen, falls dadurch eine Zahlungsunfähigkeit oder eine Überschuldung des Unternehmens herbeigeführt werden würde. Es ist verpflichtet, die Zahlung umgehend nachzuholen, sobald die wirtschaftliche Situation dies wieder erlaubt. Für die Dauer des Verzugs wird der gesetzliche Verzugszins fällig. Der Eintritt des Zahlungsverzugs bedeutet in der Praxis, dass im Unternehmen eine angespannte Liquiditätslage vorliegt und es sich um eine weitere Finanzierungsrunde bemühen muss. Entscheidend für die erfolgreiche Einwerbung von weiterem Kapital ist es, bestehende oder neue Investoren davon zu überzeugen, dass das Unternehmen seine Ziele weiterhin erreichen kann. Verlieren die bisherigen Investoren hingegen den Glauben und kann kein neuer Investor gefunden werden, während weiterhin laufende Ausgaben anfallen, kommt es schlimmstenfalls dazu, dass das Unternehmen Insolvenz anmelden muss.

• Das Insolvenzverfahren beginnt mit Stellung des Insolvenzantrags beim Amtsgericht.
• Nach Eingang des Antrags prüft das Insolvenzgericht im sog. Insolvenzeröffnungsverfahren u.a., ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob das Vermögen des Schuldners voraussichtlich ausreichen wird, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
• Zeigt sich, dass ausreichend Vermögen für die Verfahrenskosten vorhanden ist und der Antrag auch ansonsten zulässig ist, wird das Insolvenzverfahren eröffnet.
• Der Insolvenzverwalter fordert die Gläubiger auf, die Forderungen anzumelden. Die Insolvenzordnung legt dabei eine bestimmte Reihenfolge fest, in der die angemeldeten Forderungen zu erfüllen sind. Dabei gilt der Grundsatz, dass zunächst die Forderungen einer bestimmten Klasse erfüllt sein müssen, bevor die nachfolgende Klasse bedient wird.
• Je nach Größe der Gesellschaft kann das Insolvenzverfahren mehrere Jahre dauern. Mit Verteilungen aus der Insolvenzmasse ist grundsätzlich erst am Ende des Verfahrens zu rechnen, sofern die betreffende Forderung bedient wird.

Lesen Sie noch detaillierte Informationen zu dem Ablauf in dem Artikel: „Der Ablauf von Insolvenzverfahren: Das Wesentliche auf einen Blick.“

Die auf der GLS Crowd finanzierten Unternehmen sind verpflichtet, Sie als Anleger*in und uns als Vermittler der Vermögensanlage über den Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens unverzüglich zu informieren.

Diese Informationen sollten Ihnen auch transparent in dem halbjährlichen Reporting des jeweiligen Unternehmens zur Verfügung gestellt werden.

Auf gls-crowd.de werden Projekte mit dem Status „Rückzahlung fraglich“ öffentlich gekennzeichnet, sobald die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beschlossen und auf der Website der deutschen Insolvenzgerichte bekannt gegeben wurde.

Projekte werden mit dem Status „Rückzahlung ausgeblieben“ gekennzeichnet, sobald das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist und nachrangige Gläubiger endgültig nicht befriedigt worden sind.

Anlegerhinweise zu Anleihen

Anleihen zählen zu den Wertpapieren. Sie verbriefen das Recht auf die Rückzahlung der eingebrachten Investitionssumme und die Auszahlung vereinbarter Zinsen. Der Emittent – der Herausgeber des Wertpapiers – leiht sich damit am Kapitalmarkt für einen vorab definierten Zeitraum Geld in Form von einer Anleihe, anstatt beispielsweise ein Bankdarlehen aufzunehmen. Anleger*innen, die Anleihen kaufen, sind damit Gläubiger. Neben Unternehmen können auch Staaten, Bundesländer oder Kommunen Anleihen ausgeben. Die Bonds können – müssen aber nicht – an der Börse gehandelt werden.

Investoren können das Risiko-Rendite-Verhältnis der Anlage einschätzen, indem Sie Rangigkeit und Bonität sowie Sicherheiten für sich bewerten. Grundsätzlich gilt: Je höher das Risiko, desto höher die Rendite. Die Rangigkeit einer Anleihe bestimmt, in welcher Reihenfolge Gläubiger im Insolvenzfall Geld zurückerhalten. Es gibt verschiedene Anlageklassen. Sogenannte „Senior Bonds“ werden vorrangig bedient. Diese Bonds sind in der Kapitalstruktur des Anleihen-Herausgebers gegenüber nachrangigen Forderungen bessergestellt. D.h. sie sind nicht nachrangig und können je nach Ausgestaltung sogar besichert sein. Kommt es zur Zahlungsunfähigkeit, ist die Rangfolge für Investoren von großer Bedeutung. Denn je niedriger die Forderungsklasse, desto höher ist das Risiko für Verluste oder gar einen Totalausfall. Senior Bonds sind demnach sicherer als nachrangige Anleihen („Junior Bonds“). Dafür bekommen Investoren bei Letzteren i.d.R. höhere Zinsen.

Neben der Möglichkeit, selbst ausgewählte Projekte und Unternehmen direkt zu finanzieren, bietet das Nachrangdarlehen aufgrund des höheren Risikos für die Anleger*innen meist auch höhere Ertragschancen. Dies bedeutet eine Verzinsung, die in der Regel höher ist als bspw. bei einer Tagesgeldanlage. Die GLS Crowd strebt eine sorgfältige Auswahl mit Fokus auf Nachhaltigkeit, Transparenz und Vertrauenswürdigkeit der Angebote der Projektträger bzw. Unternehmen an.

Crowdinvesting-Projekte können neben Vermögensanlagen in Form von Nachrangdarlehen auch als Crowdbonds ausgestaltet sein und zählen dann zu den Wertpapieren. Für den Zeichnungsprozess ist bei erstmaliger Zeichnung eine bankübliche Kundenlegitimation, beispielsweise über Video-Ident, erforderlich. Erst danach erfolgt die Übernahme der Zeichnung durch die Zahlungsstelle und letztendlich die Zuteilung ins Depot.

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