Das Bild zeigt eine Glaskugel. Bild: Foto von Manuela Adler von Pexels

GLS Crowd Reporting: Mehr Transparenz für Investor*innen

Lesedauer: 8 Minuten

Unternehmen, die sich über die GLS Crowd finanzieren, verpflichten sich zu regelmäßigem „Reporting“. Wir erklären, was das ist, warum Transparenz für Crowd-Investor*innen eine besondere Rolle spielt, und wie es beim Crowdinvesting mit dem Recht auf Information aussieht.

Transparenz ist bei klassischen Crowdinvesting-Projekten in Form von Vermögensanlagen entscheidend. Deshalb ist es uns ein Anliegen, unsere Investor*innen so gut wie möglich zu informieren. Keiner kann die Zukunft vorhersagen. Aber klare Informationen helfen Anleger*innen, die Chancen und Risiken ihres Investments einzuschätzen. Unternehmen, die sich über die GLS Crowd finanzieren, verpflichten sich im Darlehensvertrag, ihren Reporting-Pflichten nachzukommen. Wir erklären, was das für Ihr Informationsrecht bedeutet, und haben Antworten auf Ihre Fragen rund um das GLS Crowd Reporting.

Was ist ein „Reporting“?

Reportings sind Teil des betrieblichen Berichtswesens. Unternehmen fassen darin systematisch Kennzahlen und Trends zu ihren Geschäftsaktivitäten zusammen. Die Informationen im Reporting sind nicht nur relevant für die Unternehmensführung, die daraus ihre operativen und strategischen Schritte ableitet. Sie liefern auch Anlegern eine Grundlage, um Investmententscheidungen einzuordnen und die Entwicklungen ihrer Anlagen zu verfolgen.

Warum ist Reporting beim Crowdinvesting besonders wichtig?

Unternehmen und Branchen, die zum Beispiel ihr Wachstum finanzieren wollen, können über die GLS Crowd die notwendigen finanziellen Mittel einwerben. Anleger entscheiden sich, Geld in bestimmte Unternehmen und ihre Projekte zu investieren. Anders als beispielsweise eine Bank bei der Vergabe eines Kredits haben sie beim Crowdinvesting mit Nachranddarlehen keine Sicherheiten. Das höhere Risiko wird aber üblicherweise durch höhere Renditen ausgeglichen. Crowd-Anleger haben zudem kein Mitspracherecht.  An dieser Stelle greift dann ihr Recht auf Information. Das Reporting spielt daher beim Crowdinvesting eine entscheidende Rolle.

Wie oft müssen Unternehmen Anleger informieren?

Anleger haben also beim Crowdinvesting ein Informationsrecht – Unternehmen, die sich über die GLS Crowd finanzieren, entsprechend eine Informationspflicht. Der Bundesverband Crowdinvesting spricht in seinen Reporting-Guidelines Empfehlungen für ein professionelles, transparentes Reporting aus. Beim GLS Crowd Reporting müssen Emittenten – also Unternehmen, die ihre Projekte über die Crowd finanzieren – in der Regel zweimal im Jahr einen Bericht vorlegen. Die Termine sind im Darlehensvertrag genau festgehalten. Investoren bekommen die entsprechenden Unterlagen vom Emittenten über die Plattform zur Verfügung gestellt.

Welche Informationen müssen Emittenten liefern?

In der Regel muss das GLS Crowd Reporting die folgenden Informationen enthalten:

  • Angaben zum Emittenten und zur Finanzierung: Darin sind Kurzbeschreibungen von Geschäftsmodell und Finanzierungsvorhaben und aktuelle Zahlen zu Rückflüssen – an die Anleger und in der Berichtsperiode – enthalten.
  • Finanzreporting: Umsatzerlöse, aktuelle Belegschaftszahlen, Angaben zur Liquidität, dem Halbjahresergebnis und Prognosen für das kommende Halbjahr werden hier aufgeführt.
  • Besondere Ereignisse in der Berichtsperiode: Neben wesentlichen Erfolgen und Herausforderungen in den zurückliegenden Monaten gehören dazu auch außerordentliche Vorkommnisse und Veränderungen im Management-Team.

Die spezifisch vereinbarten Reporting-Punkte eines jeden GLS Crowd Projektes finden Investoren im Darlehensvertrag in der Anlage 6, „Reporting“.

Und wenn das GLS Crowd Reporting nicht vertragsgemäß vorliegt?

Wenn zum im Darlehensvertrag vereinbarten Stichtag keine oder nicht alle geforderten Dokumente vorliegen, ist das Reporting „unvollständig“. In diesem Fall fordert die GLS Crowd-Plattform das Unternehmen auf, seinen Reporting-Pflichten nachzukommen und die ausstehenden Informationen nachzuliefern. Auch Investoren können das Unternehmen textlich anmahnen. Dabei können sie eine Kulanzfrist von zwei Wochen einräumen. Liefert das Unternehmen dann immer noch nicht, spricht man nach Ablauf von weiteren zwei Wochen von einem „fehlenden“ Reporting. Das Unternehmen ist damit seinen vertraglich vereinbarten Reporting-Pflichten nicht nachgekommen.

Was bedeutet das für Anleger?

Für Anleger bedeutet das, dass sie bei fortgesetztem Verzug schließlich von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht nach §9.1 der Allgemeinen Darlehensbedingungen (ADB) Gebrauch machen und ihr Darlehen mit sofortiger Wirkung zur „Rückzahlung fällig stellen“ können. Mit anderen Worten: Sie können ihre Investitionssumme zurückfordern. Es ist wichtig, dass Anleger sich über die rechtliche Situation im Klaren sind. Allerdings kann es sinnvoll sein, in einem ersten Schritt den Dialog zu suchen, bevor man die rechtlichen Mittel ausschöpft. Denn das Unternehmen könnte durch viele unerwartete Rückzahlungsforderungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.

Die genauen Regelungen zum außerordentlichen Kündigungsrecht finden Anleger unter §9 der Allgemeinen Darlehensbedingungen (ADB), die wiederum als Anlage 1 zum jeweiligen Darlehensvertrag gehören.

Warum sollten Emittenten ein Interesse am Reporting haben?

Nicht nur potenzielle Anleger brauchen für ihre positive Investmententscheidung Argumente in Form von Finanzkennzahlen und anderen Informationen. Die Kommunikation zwischen Anlegern und Unternehmen im Anschluss an die erfolgreiche Finanzierung ist mindestens ebenso wichtig. Unzufriedene Investoren sind negative Multiplikatoren. Zudem stehen sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für Folgefinanzierungen zur Verfügung. Regelmäßiges Reporten und Transparenz in der Kommunikation sind deshalb für Unternehmen unabdingbar.

Fazit:

Die GLS Crowd darf Anleger nicht beraten. Deshalb ist es unser Anspruch, über Informationen Transparenz zu schaffen – und Vertrauen. Genau das sollte auch der Anspruch von Unternehmen sein, die eine Finanzierung über die GLS Crowd anstreben.
Leider ist es das nicht immer. Umso wichtiger ist uns, dass sich unsere Anleger ihres Informationsrechts bewusst sind – und es bei Bedarf einfordern.

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