Verbrieftes Recht vs. schuldrechtlicher Vertrag
Anleihen und Nachrangdarlehen – die vor allem beim Crowdinvesting zum Einsatz kommen, bieten Unternehmen die Möglichkeit, sich zu finanzieren. Anleger überlassen ihnen den investierten Betrag – in der Regel für einen vorab festgelegten Zeitraum. Im Gegenzug bekommen sie Zinsen und haben Anrecht auf Rückzahlung ihres Investments. Anleihen verleihen als Wertpapiere ihren Inhabern dabei ein verbrieftes Recht auf diese Zahlungen. Durch die Verbriefung ist dieses Recht an Dritte übertragbar. Nachrangdarlehen als Vermögensanlagen regeln die Ansprüche in schuldrechtlichen Verträgen. Die Rechte und Pflichten aus dem Schuldverhältnis gelten dabei nur zwischen den Vertragspartnern.
Wertpapierhandelsgesetz vs. Vermögensanlagengesetz
Auch in Sachen Regulierung gibt es Unterschiede. Der Kauf und Verkauf von Anleihen unterliegen dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Außerdem besteht eine Prospektpflicht: Um Anleihen öffentlich anbieten zu dürfen oder eine Zulassung zum Börsenhandel zu bekommen, müssen Emittenten einen Verkaufsprospekt erstellen, der von der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) zu billigen ist. Lediglich für Emissionen unterhalb von 8 Millionen Euro besteht die Möglichkeit, anstelle eines Prospektes auf ein Wertpapier-Informationsblatt (WIB) zurückzugreifen, das von der BaFin gestattet werden muss. Für Vermögensanlagen gelten das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) und das Kleinanlegerschutzgesetz. Bei Finanzierungssummen bis 6 Millionen Euro brauchen Unternehmen keinen Prospekt. Sie müssen aber ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) von der BaFin gestatten lassen.
Kredit am Kapitalmarkt vs. Darlehensvertrag mit Einzelinvestoren
Anleihen werden dem Fremdkapital zugeordnet. Nachrangdarlehen sind als Darlehen eigentlich ebenfalls Fremdkapital. Aufgrund ihrer nachrangigen Ausgestaltung werden sie – ebenso wie nachrangig ausgestaltete Anleihen – aber bilanzrechtlich als „Mezzanine-Kapital“ betrachtet, eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital. Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Finanzierungsformen besteht darin, dass Emittenten von Anleihen einen Kredit am Kapitalmarkt aufnehmen. Nachrangdarlehen basieren als Vermögensanlagen hingegen auf schuldrechtlichen Verträgen zwischen Emittenten und Einzelinvestoren.
Handelbarkeit vs. fehlender Sekundärmarkt
Wertpapiere bieten Investoren größere Flexibilität als Vermögenanlagen. Bei den meisten Anleihen handelt es sich um sogenannte „Inhaberschuldverschreibungen“. Weil der Besitz des Wertpapiers alle Rechte verleiht, die damit verbunden sind, sind Anleihen übertragbar. Das ermöglicht ihren Handel an der Börse und auf anderen Sekundärmärkten – und macht sie potenziell liquide: Anleger können Schuldverschreibungen zu tagesaktuellen Preisen kaufen und verkaufen, sofern es ein Angebot dafür gibt. Für Vermögensanlagen in Form von Nachrangdarlehen gibt es derzeit keinen Sekundärmarkt. Investoren können ihre Anteile an Crowd-Projekten entsprechend nicht verkaufen. Auch eine Kündigung des Darlehensvertrags durch den Investor ist vor Laufzeitende in der Regel nicht möglich.
Stückelung vs. Mindestanlage
Das Volumen einer Anleihe ist üblicherweise höher als das eines Nachrangdarlehens. Es kann mehrere Millionen oder Milliarden Euro betragen. Emittenten teilen den Gesamtwert der Anleihe in kleinste handelbare Anteile. An dieser „Stückelung“ muss sich orientieren, wer investieren möchte: Bei einer Anleihe mit 1000er-Stückelung können Anleger entsprechend 1.000, 2.000 oder 10.000 Euro investieren, nicht aber 1.500 Euro. Bei Vermögensanlagen sind oft geringere Investitionen möglich. Die meisten Nachrangdarlehen haben einen Mindestanlagebetrag von 250 Euro. Es gibt aber auch Projekte, bei denen Investoren ab 50 Euro einsteigen können.
Legitimierung plus Wertpapierdepot vs. nur Legitimierung
Wer in Anleihen investieren möchte, braucht ein Wertpapierdepot, um diese zu verwahren. Auch alle Handelstransaktionen erfolgen über das Depot. Für die Depoteröffnung müssen sich Anleger gemäß Geldwäschegesetz legitimieren – unter anderem durch ein IDENT-Verwahren. Diese Legitimierung ist – unabhängig von einer Depoteröffnung – je nach Status des Vermittlers und der Höhe der Investition unter Umständen auch bei Vermögensanlagen erforderlich. Wer in Nachrangdarlehen investieren möchte, braucht aber kein Depot.
Anleihen und Nachrangdarlehen: Unterschiede auf einem Blick
Ausgestaltung | Anleihe | Nachrangdarlehen |
---|---|---|
Anlageklasse | Wertpapier | Vermögensanlage |
Mindestanlagebetrag | teilweise schon ab 250 €, oftmals erst ab 1.000 € | i. d. R. ab 250 € |
Legitimierung per IDENT-Verfahren | ja | teilweise notwendig |
Regulatorische Grundlage | ja | nein |
Prospektpflicht | Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) | Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) und Kleinanlegerschutzgesetz |
Wertpapierdepot erforderlich | ja (Ausnahmen unterhalb von 8 Mio. € Volumen) | nein (Ausnahmen oberhalb von 6 Mio. € Volumen) |
Liquidität | niedrig bis hoch | niedrig |
Anlagehorizont | kurz-, mittel- und langfristig möglich | kurz-, mittel- und langfristig möglich |
Fazit:
Anleihen und Nachrangdarlehen sind Finanzierungsformen, bei den Unternehmen sich Geld gegen Zinsen leihen. Der wesentliche Unterschied: Anleihen sind Wertpapiere. Nachrangdarlehen gehören zu den Vermögensanlagen. Das macht sich sowohl bei den Rahmenbedingungen der jeweiligen Anlagen als auch im Anlageprozess bemerkbar.
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