Verbrieftes Recht vs. schuldrechtlicher Vertrag
Anleihen und Nachrangdarlehen – die vor allem beim Crowdinvesting zum Einsatz kommen, bieten Unternehmen die Möglichkeit, sich zu finanzieren. Anleger überlassen ihnen den investierten Betrag – in der Regel für einen vorab festgelegten Zeitraum. Im Gegenzug bekommen sie Zinsen und haben Anrecht auf Rückzahlung ihres Investments. Anleihen verleihen als Wertpapiere ihren Inhabern dabei ein verbrieftes Recht auf diese Zahlungen. Durch die Verbriefung ist dieses Recht an Dritte übertragbar. Nachrangdarlehen als Vermögensanlagen regeln die Ansprüche in schuldrechtlichen Verträgen. Die Rechte und Pflichten aus dem Schuldverhältnis gelten dabei nur zwischen den Vertragspartnern.
Wertpapierhandelsgesetz vs. Vermögensanlagengesetz
Auch in Sachen Regulierung gibt es Unterschiede. Der Kauf und Verkauf von Anleihen unterliegen dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Außerdem besteht eine Prospektpflicht: Um Anleihen öffentlich anbieten zu dürfen oder eine Zulassung zum Börsenhandel zu bekommen, müssen Emittenten einen Verkaufsprospekt erstellen, der von der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) zu billigen ist. Lediglich für Emissionen unterhalb von 8 Millionen Euro besteht die Möglichkeit, anstelle eines Prospektes auf ein Wertpapier-Informationsblatt (WIB) zurückzugreifen, das von der BaFin gestattet werden muss. Für Vermögensanlagen gelten das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) und das Kleinanlegerschutzgesetz. Bei Finanzierungssummen bis 6 Millionen Euro brauchen Unternehmen keinen Prospekt. Sie müssen aber ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) von der BaFin gestatten lassen.
Kredit am Kapitalmarkt vs. Darlehensvertrag mit Einzelinvestoren
Anleihen werden dem Fremdkapital zugeordnet. Nachrangdarlehen sind als Darlehen eigentlich ebenfalls Fremdkapital. Aufgrund ihrer nachrangigen Ausgestaltung werden sie – ebenso wie nachrangig ausgestaltete Anleihen – aber bilanzrechtlich als „Mezzanine-Kapital“ betrachtet, eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital. Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Finanzierungsformen besteht darin, dass Emittenten von Anleihen einen Kredit am Kapitalmarkt aufnehmen. Nachrangdarlehen basieren als Vermögensanlagen hingegen auf schuldrechtlichen Verträgen zwischen Emittenten und Einzelinvestoren.
Handelbarkeit vs. fehlender Sekundärmarkt
Wertpapiere bieten Investoren größere Flexibilität als Vermögenanlagen. Bei den meisten Anleihen handelt es sich um sogenannte „Inhaberschuldverschreibungen“. Weil der Besitz des Wertpapiers alle Rechte verleiht, die damit verbunden sind, sind Anleihen übertragbar. Das ermöglicht ihren Handel an der Börse und auf anderen Sekundärmärkten – und macht sie potenziell liquide: Anleger können Schuldverschreibungen zu tagesaktuellen Preisen kaufen und verkaufen, sofern es ein Angebot dafür gibt. Für Vermögensanlagen in Form von Nachrangdarlehen gibt es derzeit keinen Sekundärmarkt. Investoren können ihre Anteile an Crowd-Projekten entsprechend nicht verkaufen. Auch eine Kündigung des Darlehensvertrags durch den Investor ist vor Laufzeitende in der Regel nicht möglich.
Stückelung vs. Mindestanlage
Das Volumen einer Anleihe ist üblicherweise höher als das eines Nachrangdarlehens. Es kann mehrere Millionen oder Milliarden Euro betragen. Emittenten teilen den Gesamtwert der Anleihe in kleinste handelbare Anteile. An dieser „Stückelung“ muss sich orientieren, wer investieren möchte: Bei einer Anleihe mit 1000er-Stückelung können Anleger entsprechend 1.000, 2.000 oder 10.000 Euro investieren, nicht aber 1.500 Euro. Bei Vermögensanlagen sind oft geringere Investitionen möglich. Die meisten Nachrangdarlehen haben einen Mindestanlagebetrag von 250 Euro.
Anleihen und Nachrangdarlehen: Unterschiede auf einem Blick
| Ausgestaltung | Anleihe | Nachrangdarlehen |
|---|---|---|
| Anlageklasse | Wertpapier | Vermögensanlage |
| Mindestanlagebetrag | teilweise schon ab 250 €, oftmals erst ab 1.000 € | teilweise ab 250 € |
| Regulatorische Grundlage | ja | nein |
| Prospektpflicht | Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) | Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) und Kleinanlegerschutzgesetz |
| Liquidität | ja (Ausnahmen unterhalb von 8 Mio. € Volumen) | nein (Ausnahmen oberhalb von 6 Mio. € Volumen) |
| Anlagehorizont | niedrig bis hoch | niedrig |
Fazit:
Anleihen und Nachrangdarlehen sind Finanzierungsformen, bei den Unternehmen sich Geld gegen Zinsen leihen. Der wesentliche Unterschied: Anleihen sind Wertpapiere. Nachrangdarlehen gehören zu den Vermögensanlagen. Das macht sich sowohl bei den Rahmenbedingungen der jeweiligen Anlagen als auch im Anlageprozess bemerkbar.
Sie möchten nachhaltig investieren?
Auf der GLS Crowd finden Sie verschiedene Angebote.
Anlagewissen
Es gibt viele Arten der Geldanlage. Verstehen Sie die Feinheiten und Unterschiede und bleiben Sie mit uns stets auf dem neuesten Stand.