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Nachhaltige Geldanlage: Formen, Kriterien und Regulierung im Überblick

13. Sep. 2024
Zuletzt aktualisiert am: 30. Sep. 2026
Lesedauer: 8 Minuten

Geldanlagen mit sozial-ökologischer Ausrichtung haben in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Viele Menschen möchten mit ihren Investments heute nicht mehr nur auf Rendite setzen, sondern dabei auch ökologische und soziale Aspekte berücksichtigen.

Doch was macht eine Geldanlage eigentlich nachhaltig? Wie unterscheiden sich klassische und nachhaltige Anlageklassen? Und worauf sollten Anleger*innen achten, wenn sie die ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen ihrer Investmententscheidung beurteilen wollen?

Wir verschaffen Ihnen den notwendigen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die verschiedenen Formen der nachhaltigen Geldanlage und deren Herausforderungen.

Nachhaltige Geldanlage: Finanzprodukte im Überblick

Es gibt eine Vielzahl von Finanzprodukten, die unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer und ethischer Kriterien für die Geldanlage ausgewählt werden können. Auf welche Kriterien Sie achten sollten, wird im weiteren Verlauf erläutert. Zunächst schauen wir auf die verschiedenen Finanzprodukte:

1. Aktien von nachhaltigorientierten Unternehmen

Diese Aktien werden von Unternehmen ausgegeben, die nach öffentlich zugänglichen Umwelt- und Sozialstandards oder anerkannten Nachhaltigkeitszertifizierungen bewertet werden. Beispiele sind Unternehmen oder auch Sozialunternehmen aus den Bereichen erneuerbare Energien, Landwirtschaft oder Technologie.

2. Anleihen mit Nachhaltigkeitsfokus

Diese Anleihen werden von Unternehmen oder Regierungen ausgegeben, um Projekte zu finanzieren, die nach öffentlich nachvollziehbaren Umweltkriterien ausgewählt wurden – wie beispielsweise der Bau von Windparks oder die Sanierung von Gebäuden zur Verbesserung der Energieeffizienz (z.B. gemäß Green Bond Principles, EU-Taxonomie oder vergleichbaren Standards).

3. Zertifiziert nachhaltige Investmentfonds und ETFs (Exchange Traded Fund)

Diese Fonds investieren in eine breite Palette von Unternehmen, Emittenten oder Vermögenswerten, die nach öffentlich einsehbaren Nachhaltigkeitskriterien, Berichtsstandards oder Zertifikaten ausgewählt werden – je nach Ausrichtung etwa in Aktien, Anleihen, Immobilien oder Sachwerte. Die konkreten Kriterien können je nach Fonds oder ETF unterschiedlich sein (z.B. SRI, PAB, ESG-Benchmarks); Details hierzu finden Sie im Abschnitt Nachhaltigkeitskriterien. Fonds haben grundsätzlich den Vorteil, dass Anlegende mit einem Investment das Risiko auf viele verschiedene Unternehmen streuen können.

4. Crowdinvesting für wirkungsorientierte Vorhaben

Plattformen wie GLS Crowd ermöglichen es Privatanlegern, schon ab kleinen Beträgen in Projekte und Unternehmen mit sozialen und ökologischen Vorhaben zu investieren. Die Investments erfolgen typischerweise als Vermögensanlage in Form von Nachrangdarlehen, die während der Laufzeit einen Anspruch auf Verzinsung gewähren. Die GLS Crowd wählt die Projekte und Unternehmen anhand der Anlage- und Finanzierungskriterien der GLS Bank aus.

5. Banken mit sozial-ökologischem Fokus

Es gibt Banken, die sich auf Projekte und Geschäftsmodelle mit sozialem und ökologischem Fokus sowie ethischer Orientierung spezialisieren. Beispiele sind die GLS Bank und die Triodos Bank, die Kredite an sozial und ökologisch definierte Vorhaben vergeben und Geschäftsmodelle nach transparenten Kriterien und Standards verfolgen. Welche Kriterien und Methoden dabei angewendet werden, ist bei diesen Banken in den jeweiligen Finanzierungsleitlinien, Nachhaltigkeitsberichten und Siegeln offen einsehbar. Eine unabhängige Informationsquelle für die Bewertung nachhaltiger Banken ist der FairFinanceGuide Deutschland, der Banken anhand von ca. 230 sozialen und ökologischen Kriterien transparent vergleicht.

Der Markt für nachhaltige Geldanlage wächst

Aktuelle Statistiken zeigen deutlich, dass nachhaltige Geldanlagen immer beliebter werden. 

  • Das Gesamtvolumen aller Fonds, die die nach sozial-ökologischen und ethischen Kriterien als nachhaltig eingestuft werden (Artikel 8 und 9 der EU-Offenlegungsverordnung), erreichte Ende 2025 laut Bundesverband Investment (BVI) rund 1.250 Milliarden Euro – ein Wachstum von rund 19 % gegenüber dem Vorjahr. 
  • Der Anteil dieser Fonds am deutschen Gesamtmarkt stieg auf 21,8 %. 
  • Besonders Fonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen für Privatanleger verzeichneten starke Zuflüsse und erreichten ein Volumen von 697 Milliarden Euro.

Dies verdeutlicht das große Interesse der Anleger an nachhaltigen Investments. Auch für die kommenden Jahre wird mit einem weiteren Wachstum gerechnet. Doch die entscheidende Frage ist: wie nachhaltig sind diese Anlageprodukte wirklich?  Dabei sollen einheitliche Standards und Kriterien helfen.

Nachhaltigkeitskriterien im Überblick

Wer sein Geld sozial-ökologisch anlegen möchte, stößt auf ein Geflecht aus gesetzlichen Vorgaben, Marktstandards und Produktlabels. Um die Nachhaltigkeit eines Investments zu beurteilen, lassen sich die Kriterien in drei wesentliche Ebenen unterteilen: Das gesetzliche Fundament (EU-Taxonomie und die SFDR-Klassifizierung), etablierte Marktstandards (ESG und Green Bonds), unternehmenseigene sozial-ökologische Prüfstandards (z. B. Anlage- und Finanzierungsgrundsätze).

1. Die EU-Taxonomie für nachhaltige Geldanlagen 

Die EU-Taxonomie-Verordnung soll Chancengleichheit im Wettbewerb und Rechtssicherheit für alle in der EU tätigen Unternehmen gewährleisten. Gemeinsam mit der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (SFDR) definiert sie, 

  • welche wirtschaftlichen Aktivitäten nach transparenten, EU-weit einheitlichen Kriterienals nachhaltig gelten, 
  • dass Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen von Finanzprodukten transparent offengelegt werden müssen, 
  • dass Finanzberater seit 2022 die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abfragen müssen. 

Diese Regelungen im Rahmen des European Green New Deal sollen Greenwashing verhindern und Anlegern eine fundierte Entscheidung sowie das realistische Abwägen von Chancen und Risiken ermöglichen. 

Allerdings sind beispielsweise Erdgas und Atomkraft als Energieträger mit der EU-Taxonomie-Verordnung vereinbar. Das verdeutlicht, dass „nachhaltig“ stets an die jeweilige Definition, die zugrundeliegenden Kriterien und deren gesellschaftlichen oder politischen Kontext gebunden ist – eine pauschale Aussage ist damit nicht möglich. Für Anlegende kann es entsprechend schwierig sein, sich bei Geldanlagen mit sozial-ökologischen Zielsetzungen festzulegen.

2. Die SFDR-Klassifizierung (Artikel 6, 8 und 9)

Während die EU-Taxonomie einzelne wirtschaftliche Aktivitäten bewertet, teilt die EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) die konkreten, am Markt angebotenen Finanzprodukte ein. Diese Einteilung verpflichtet Fondsanbieter zu strengen, gesetzlich standardisierten Berichten und macht die Intensität der Nachhaltigkeitsstrategie für Anleger direkt im Factsheet vergleichbar. Einen tiefen Einblick in diese Zertifizierungsverfahren und die genauen Auswahlkriterien bietet unser Spezialartikel über zertifiziert nachhaltige Fonds.

  • Artikel-6-Fonds (Konventionell): Diese Produkte weisen keinen spezifischen Nachhaltigkeitsfokus auf und konzentrieren sich bei der Analyse primär auf klassische finanzielle Kennzahlen.
  • Artikel-8-Fonds („Hellgrün“): Sie berücksichtigen gezielt ökologische oder soziale Merkmale in ihrer Anlagepolitik, verfolgen jedoch kein eigenständiges, übergeordnetes Nachhaltigkeitsziel.
  • Artikel-9-Fonds („Dunkelgrün“): Diese gehen am weitesten und verpflichten sich vertraglich dazu, ein konkretes, messbares und unabhängig überprüfbares sozial-ökologisches Investitionsziel zu verfolgen, um eine nachweisbare positive Veränderung (Impact) zu bewirken.

3. ESG-Kriterien als Basis nachhaltiger Investments

Buchstabenplättchen des Spiels Scrabble liegen auf einem Tisch. In der Mitte sind die Buchstaben ESG herausgehoben zu sehen.
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Die sogenannten ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) sind ein verbreiteter Ansatz, um die Nachhaltigkeit von Unternehmen und Investments zu bewerten. Sie bieten einen standardisierten Rahmen, nach dem Unternehmen und Finanzprodukte anhand nachvollziehbarer Umwelt-, Sozial- und Governance-Kennzahlen oder Zertifikate bewertet werden können. Sie wurden 2004 von der „Global Compact Initiative“ der Vereinten Nationen eingeführt, um Unternehmen und Investoren einen standardisierten Rahmen für verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften zu bieten. 

Die folgenden Unterpunkte sind Beispiele für die Kriterien, mit denen Unternehmen ihre ESG-Ziele im Bereich Umwelt verfolgen können. Je nach Branche, Produkt und Reporting können sie unterschiedlich gewichtet oder ergänzt werden.

  • Klimaschutz und CO2-Emissionen
  • Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft
  • Schutz von Biodiversität und Ökosystemen

  • Arbeitsbedingungen und Menschenrechte
  • Diversität und Chancengleichheit
  • Produktverantwortung und Verbraucherschutz

  • Unternehmensethik und Transparenz
  • Risikomanagement
  • Vergütungssysteme

Die genaue Gewichtung und Anwendung der ESG-Kriterien können je nach Unternehmen variieren. Einen ersten Anhaltspunkt für Anleger bieten Analysen, welche die Güte der ESG-Umsetzung beurteilen. Zusätzlich gibt es regelmäßige Reports von Branchenverbänden, etwa den jährlichen Marktbericht des Forums für Nachhaltige Geldanlagen (FNG).

4. Green Bonds mit klarer Projekt- und Zweckbindung

Eine weitere Form des nachhaltig orientierten Investments sind sogenannte Green Bonds (Grüne Anleihen). Im Gegensatz zur klassischen ESG-Unternehmensbewertung zeichnen sich Green Bonds durch eine strikte, vertraglich festgelegte Zweckbindung der investierten Mittel aus.

  • Konkreter Mitteleinsatz: Das Kapital wird vom Emittenten (wie Unternehmen oder Staaten) ausschließlich für die Finanzierung von vordefinierten Umweltprojekten verwendet – beispielsweise für den Ausbau erneuerbarer Energien, den Bau energieeffizienter Gebäude oder die Förderung eines nachhaltigen Wassermanagements.
  • Internationale Standards: Um Greenwashing zu vermeiden, orientieren sich die meisten Emittenten an den anerkannten internationalen Green Bond Principles. Diese Marktstandards schreiben eine transparente Berichterstattung über den Projektfortschritt sowie die tatsächliche zweckgerichtete Verwendung der Gelder vor.

5. Individuelle Nachhaltigkeitskriterien von Finanzprodukten

Eigene Nachhaltigkeitskriterien von Banken und anderen Anbietern von Finanzprodukten können für Anlegende eine wichtige Orientierung bieten, sofern sie transparent formuliert, veröffentlicht und durch externe Prüfungen oder Siegel wie das FNG belegt werden.

Die GLS Bank ist ein Beispiel: Sie dokumentiert ihre sozial-ökologischen Kriterien in Form ihrer Anlage- und Finanzierungsgrundsätze lässt deren Einhaltung durch interne wie externe Stellen und regelmäßig durch das FNG-Siegel überprüfen und berichtet jährlich in einem umfassenden Nachhaltigkeitsbericht. Damit geht die GLS Bank in vielen Bereichen über EU-Taxonomie und Standard-ESG-Kriterien hinaus und ermöglicht es ihren Kund*innen, Geldanlagen transparent an eigenen ethischen Überzeugungen auszurichten.

Herausforderungen sozial-ökologischer Geldanlagen

Komplexe Messung und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitskriterien
Die Vielzahl an unterschiedlichen ESG-Ratings und Definitionen erschwert Anlegenden den direkten Vergleich von Finanzprodukten.

Gefahr von Greenwashing durch unklare Nachhaltigkeitsversprechen
Ohne unabhängige Prüfung und transparente Belege am Point of Communication besteht das Risiko irreführender Werbeversprechen.

Zusätzlicher Wissensbedarf für Anleger*innen
Eine sozial-ökologisch ausgerichtete Geldanlage erfordert eine intensivere Beschäftigung mit den zugrunde liegenden Kriterien und Berichten als ein rein renditeorientiertes Investment.

Von Kriterien hin zur regenerativen Wirtschaftsweise 

Es gibt berechtigte Zweifel daran, inwiefern z. B. die ESG-Kriterien immer mit Nachhaltigkeit gleichzusetzen sind. Laut des FNG-Berichts 2024 erfüllen 59,3 % der Unternehmen gerade mal den Basic ESG-Score, setzen also die Kriterien nur rudimentär um. Wirklichen Impact, also eine messbare, von unabhängigen Stellen bestätigte positive Wirkung, erzeugen hingegen nur 0,7 % der Unternehmen.

Die Spanne der ESG-Wirksamkeit ist demnach sehr groß und entsprechend vorsichtig sollten Anlegende sein, diese zu Investitionsentscheidungen heranzuziehen. Zumal als Folge des Ukraine-Kriegs aktuell politisch diskutiert wird, Rüstung als „nachhaltig“ im Sinne der ESG-Regeln zu bewerten, um Rüstungsproduzenten Zugang zum privaten Kapitalmarkt zu ermöglichen.

  • Gut zu wissen: Verschärftes UWG schützt vor Greenwashing

    Seit dem 27. September 2026 gelten in Deutschland drastisch verschärfte Regeln für die Werbung mit Nachhaltigkeit. Die europäische EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition) wurde vollständig in das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) integriert.

    Das hat für die Finanz- und Werbewelt konkrete Konsequenzen:

    • Pauschale Aussagen verboten: Begriffe wie „grün“, „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ dürfen nicht mehr verwendet werden, soweit sie nicht nachweisbar sind oder hinreichend spezifiziert werden.
    • Transparenzpflicht: Jedes Versprechen muss am Point of Communication (also direkt im Text oder per Link) durch harte Fakten, anerkannte Siegel oder gesetzliche Standards (wie die EU-Taxonomie) untermauert werden.

Neue Nachhaltigkeitskonzepte und Wirtschaftsweisen

Es braucht neue Nachhaltigkeitsmodelle und Standards, die strenge, transparent nachvollziehbare und konsequent umgesetzte Kriterien bieten, mit denen soziale und ökologische Zielsetzungen sowie messbare und nachweisbare Wirkung in der Gesellschaft tatsächlich erreicht werden können. Nur so werden Schlupflöcher für inkonsistente Anwendung und ungewollte Externalisierung vermieden. Die regenerative Wirtschaft und die Triple Bottom Line sind Konzepte, die als eine Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft gelten. Sie betonen, dass Nachhaltigkeit mehr umfassen muss als das Vermeiden oder Reparieren von Schäden an Umwelt und Gesellschaft.

Zwei Personen halten jeweils einen Blumentopf und lächeln den Betrachtenden an.
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Diese Ideen greifen zunehmend auch Akteure auf, um wirtschaftliches Handeln direkt mit einem gesellschaftlichen Auftrag zu verknüpfen. Neben den schon aufgeführten sozial-ökologisch ausgerichteten Banken, sind auch Sozialunternehmen ein klares Beispiel dafür. Sie wenden das Prinzip der Triple Bottom Line in der Praxis an verfolgen ökonomische, ökologische sowie soziale Ziele gleichrangig. Als Anleger*in sollten Sie allerdings auch hier stets genau hinschauen und prüfen, wie die konkrete Zielerreichung geplant ist, wie transparent sie kommuniziert wird und auf welche Weise das Unternehmen die tatsächliche sozial-ökologische Wirkung misst und dokumentiert.

Fazit: Nachhaltig ist nicht gleich nachhaltig

Für Anlegende bieten sozial-ökologisch ausgerichtete Geldanlagen die Chance, finanzielle Ziele mit ökologischen und sozialen Aspekten zu verbinden. Die sorgfältige Auswahl der Investments und das Abwägen von Risiken sowie die Überprüfung der zugrunde liegenden Kriterien und Berichte sind dabei unerlässlich, um die eigenen Nachhaltigkeitsziele bestmöglich umzusetzen. 

Neben Investitionen in erneuerbare Energien gewinnen auch andere Umweltthemen wie Wassermanagement und Biodiversität an Bedeutung. Anleger haben hier die Möglichkeit, gezielt Lösungen für diese Herausforderungen zu unterstützen, von großen gesellschaftlichen Trends bis hin zu innovativen Nischentechnologien. 

Die Vielfalt an Möglichkeiten zeigt, dass diese Anlageformen nicht nur für institutionelle Akteure, sondern auch für Privatanleger zugänglich sind. Mit einer bewussten Auswahl und einer klaren persönlichen Strategie können Anleger sowohl wirtschaftliche als auch werteorientierte Zielsetzungen verfolgen. In unserem ausführlichen Praxis-Ratgeber haben wir wertvolle Tipps zur nachhaltigen Geldanlage für Einsteiger*innen zusammengestellt, die Ihnen den sicheren Start erleichtern.

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